Report: Cannabis auf Kassenrezept – Studien und Erfahrungsberichte für über 100 Krankheiten

 

Marihuana als Medizin,
Hanf als Heilmittel

Cannabis auf Kassenrezept:
Bei medizinischer Indikation können (und sollten)
Patienten Ihren Rechtsanspruch auf medizinisches
Cannabis geltend machen, denn natürliches Cannabis
wirkt sanfter als viele synthetische Medikamente aus
den Laboren der Pharma-Industrie

 

 

Cannabis

Bei uns verschreibungspflichtig: Marihuana als Medizin, Hanf als Heilmittel – auf Kassenrezept

 

 

Report von
Dr. Hans-J. Richter

 

 

Cannabis ist eines der unschädlichsten Medikamente,
denen ich je begegnet bin. Sobald es frei von der
Prohibition ist, wird es wesentlich günstiger sein als
pharmazeutische Medizin, die es ersetzen wird.

Prof. Dr. Lester Grinspoon
(Harvard Medical School)

 

Es sollte kein Verbrechen für einen Arzt sein, seinen
Patienten zu helfen, wenn sie eine Erleichterung

verspüren mit einer so sicheren und
effektiven Medizin wie Cannabis.

Dr. Julie Holland
(Psychiaterin, New York)

 

Cannabis ist wahrscheinlich eines der ältesten Medikamente.
Man hat damit Schmerzen und Krämpfe gelindert.

Prof. Dr. David Nutt
(Neuropsychopharmakologe, London)

 

 

Ihr Arzt will Ihnen
trotzdem kein
Cannabis verschreiben?
Das können Sie tun:


Strategie 1:

Wenn Sie ein ganz bestimmtes Argumentationsmuster – mit medizinischen und juristischen Elementen – einsetzen, bleibt Ihrem Arzt kaum etwas anderes übrig, als Ihnen ein Rezept auszustellen. Er muss Ihnen unter bestimmten Umständen medizinisches Cannabis verschreiben – das ist, wie aktuelle Urteile zeigen, sogar juristisch einklagbar. Meist reicht aber schon ein einfaches Argumentationsmuster unter vier Augen – und zwar für die Krankheiten, die gleich unten in diesem Report aufgelistet sind.


Strategie 2:

Sie testen eine interessante Alternative aus – eine Schwingungs-Resonanz-Essenz aus einem Photonenmuster der Cannabis-Pflanze. Diese Essenz können Sie sich selbst legal zubereiten, denn die Essenz enthält zwar die Schwingungsresonanz-Information von Cannabis, jedoch null Prozent der verschreibungspflichtigen Cannabis-Wirkstoffe THC und CBD.

So eine Schwingungs-Resonanz-Essenz ist vergleichbar mit einer homöopathischen Hochpotenz, die ja auch lediglich die Schwingungsinformation zum Beispiel einer Pflanze oder eines anderen Stoffes enthält, jedoch kein einziges physisches Atom dieser Pflanze. Eine interessante Alternative! Generell gilt: Sobald Sie ein geeignetes Photonenmuster von irgendeinem Stoff haben, können Sie daraus mit einem bestimmten Prozess eine entsprechende Resonanz-Essenz herstellen.

Juristischer Hinweis: Zu Ihrem eigenen Gebrauch ist die Herstellung von solchen Schwingungs-Resonanz-Essenzen legal. Illegal wäre es allerdings, die so hergestellten Essenzen öffentlich anzubieten/zu verkaufen – dazu bräuchten Sie, wie für homöopathische Mittel oder andere apothekenpflichtige Medizinprodukte, eine Apotheker-Lizenz oder eine Approbation als Arzt/Heilpraktiker. Bitte unbedingt beachten!

 

Die Details dazu in diesem Report.

 

 

Mit Cannabis gegen
Alzheimer, Depression, Parkinson & Co.

Cannabis ist als Medizin seit 2017 auch in Deutschland legal anwendbar – aber nur mit ärztlichem Rezept. Für eine ganze Reihe von Krankheitsbildern (Liste gleich unten im Report) ist Cannabis ein wahrer Segen. Dennoch sind viele Ärzte eher zurückhaltend beim Verschreiben von Cannabis.

Viele Patienten besorgen sich die Heil-Droge deshalb illegal und bezahlen dafür hohe Preise. Das muss nicht sein. Denn ein verantwortungsvoller Arzt ist bei einer klaren medizinischen Indikation sogar rechtlich verpflichtet, ein geeignetes Cannabis-Produkt zu verschreiben. Andere Produkte aus den Laboren der Pharma-Industrie sind häufig sogar erheblich teurer als das natürliche medizinische Cannabis, von den Nebenwirkungen ganz abgesehen.

Wie viele (nicht nur aus der ARD-“Lindenstraße”) wissen, wird Cannabis in Deutschland wegen der zurückhaltenden Verschreibungspraxis und Problemen mit Krankenkassen trotz Legalisierung noch immer häufig in einer Grauzone beschafft, da man Rezepte eben nicht ganz so leicht bekommt. Wir leben nun einmal nicht in den USA, wo “Gras” in sieben Bundesstaaten inzwischen sogar völlig frei verkauft werden darf. Medizinisches Cannabis ist bereits in der Hälfte aller US-Bundesstaaten erlaubt. Newsweek rechnet allein in den USA mit einem Jahresumsatz von 20 Milliarden US-Dollar bis zum Jahr 2020.

Parkinson-Patient Hans Beimer lindert in der TV-Serie seine Parkinson-Symptome jedenfalls sehr erfolgreich mit illegal angepflanztem Cannabis. Nebenher dealt die Serienfigur auch mit dem Stoff, um die karge Rente ein wenig aufzubessern. Parkinson ist tatsächlich eines der bewährten Anwendungsgebiete von Hanf als Heilmittel. Auch bei Krebs, bei Depression, Morbus Crohn und viele anderen Krankheiten – siehe Liste unten – lassen sich Symptome mit medizinischem Cannabis lindern.

Das hat eine fünf Jahrtausende alte Tradition: Schon Shen-Nung, Kaiser von China und Begründer der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM), experimentierte höchstselbst mit Hanfsamen zu Heilzwecken. John F. Kennedy soll es gegen seine Rückenschmerzen geholfen haben. Bob Marley empfahl Cannabis zur spirituellen Selbstfindung. Die Cannabis-Agentur des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte will ab 2021 jetzt auch in Deutschland im großen Stil Cannabispflanzen anbauen lassen, denn bisher muss der Bedarf an medizinischem Cannabis fast vollständig importiert werden.

Manche Homöopathen und Frequenz-Mediziner sind allerdings der Meinung, dass man nicht einmal den “echten Stoff” braucht – Homöopathen arbeiten ja seit jeher mit Hochpotenzen, die nicht ein einziges Atom des ursprünglichen Mittels/Wirkstoffs enthalten. Trotzdem werden diese Mittel von den meisten Krankenkassen anstandslos bezahlt. Ja, homöopathische Hochpotenzen gelten in der klassischen Homöopathie sogar als Königsdisziplin. Darüber unten gleich mehr.

 

Die Gesetzeslage:

Egal, ob zu medizinischen oder zu Rausch-Zwecken: In manchen deutschen Städten wird zwar der Besitz einer kleinen Menge Cannabis (je nach Bundesland: 6 – 10 Gramm) meist nicht strafrechtlich verfolgt. Dennoch steht der illegale Besitz von Cannabis grundsätzlich weiterhin unter Strafe – der Handel sowieso. Der § 29 Betäubungsmittelgesetz sagt dazu:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1.
Betäubungsmittel unerlaubt anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, sie, ohne Handel zu treiben, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft,
2.
eine ausgenommene Zubereitung (§ 2 Abs. 1 Nr. 3) ohne Erlaubnis nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 herstellt,
3.
Betäubungsmittel besitzt, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein (…)
 

Nicht der Konsum ist laut Gesetz also verboten, sondern Anbau, Verarbeitung, Besitz und Handel. Auch Cannabis zu medizinischen Zwecken unterliegt diesen klaren gesetzlichen Beschränkungen. Nur mit einem ärztlich ausgestellten Rezept dürfen Sie hierzulande Cannabis legal erwerben.

 

Was aber ist mit Cannabis-Essenzen
nach dem Vorbild der Homöopathie?

Unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes fallen – neben vielen anderen verbotenen Stoffen – auch “Cannabis” oder “Marihuana”. Doch was genau ist damit gemeint? Es geht laut Gesetz um “Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen”, also um die physischen/materiellen Bestandteile aller Cannabis-Sorten, die den Wirkstoff THC enthalten. Zu den physischen Bestandteilen zählt laut Gesetz auch “Cannabisharz/Haschisch, das abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen” sowie Zubereitungen daraus, z. B. Cannabisöl.

Und was genau ist legal?

Legal ist erstens der Erwerb von medizinischem Cannabis mit einem ärztlich ausgestellten Rezept.

Nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt auch das reine Cannabis-Frequenzmuster, Cannabis als “Schwingungs-Information”, sozusagen.

Was ist darunter zu verstehen?

 

 

 

Medizinisches Marihuana

Medizinisches Marihuana – Erfahrungsberichte schon für über 100 Krankheiten

 

 

Das Cannabis-Frequenzmuster –
auch ohne Rezept anwendbar:

Was in der Diskussion bisher kaum berücksichtigt wurde: Das reine Cannabis-Frequenzmuster ist frei verfügbar und frei verwendbar – weil es die materiellen Wirkstoffe THC und CBD nicht enthält. Denn das reine Frequenzmuster ist nicht physischer, sondern informationeller Natur.

Die “Information”, das ist die Schwingungs-Frequenz, die mit Hilfe eines Photonenmusters mit einer bestimmten Methode auf Wasser übertragen werden kann. Mit Hilfe dieses Wassers lassen sich dann auch Globuli in Eigenregie herstellen. – Das funktioniert übrigens nicht nur mit Cannabis – das System ist universell anwendbar.

Das Thema Informations- und Frequenz-Medizin spielt auch in der Heilkunde eine immer größere Rolle. Informations- und Frequenz-Medizin gehen weit über die rein materielle Ebene hinaus, beziehen die Dimensionen der Energie und der Information – die Quantenebene – eines KörperSeeleGeist-Systeme mit ein. Auch das Biofeld mit den verschiedenen Aura-Schichten eines Menschen reicht ja weit über den physischen Körper hinaus. Allerdings gelten Ansätze der Informations- und Frequenz-Medizin – wie der amerikanischen Krebs-Ärztin Hulda R. Clark (Erfinderin des “Frequenz-Zappers”) – nach wie als Außenseiter-Methoden.

Selbst die Homöopathie – zu Beginn des 19. Jahrhunderts als heilkundliches System von Samuel Hahnemann entwickelt – wird von der etablierten Schulmedizin offiziell nach wie vor nicht anerkannt. Und das, obwohl tausende von Schulmedizinern auch homöopathische Mittel auf Kassen-Rezept verschreiben. Ja, nicht nur spezialisierte Hömöopathen, auch zahlreiche Schulmediziner wenden die Homöopathie als Erfahrungsmedizin an – und Millionen Anwender weltweit schwören darauf.

Die Homöopathie ist – genau besehen – reinste “Informations-Medizin”, denn homöopathische Hochpotenzen enthalten kein einziges Atom des Ausgangsmittels mehr. Stattdessen aber, davon gehen die Anhänger der Methode aus, das Frequenz-Muster, die Information des jeweiligen Mittels.

Wenn ein Patient mit einem homöopathischen Mittel oder einer informierten Essenz Linderung oder Heilung erfährt – was genau hat ihn geheilt? Das kann eigentlich nur die Information sein, die in dem Frequenzmuster des Mittels enthalten ist – nicht der Stoff selbst! Das Faszinierende dabei: In jedem Stoff ist immer ein spezifisches Frequenzmuster enthalten (das analog in Photonenmustern sichtbar wird), aber im reinen Frequenzmuster ist der materielle Stoff nicht mehr enthalten, außer als Potenzial.

Wer also in diesem Sinne lediglich das reine Frequenzmuster einer Cannabispflanze auf ein geeignetes Trägermaterial mit einer Resonanz-Methode überträgt, der verstößt nicht gegen das Betäubungs-
mittelgesetz. Die mit einem reinen Frequenzmuster erzeugte Cannabis-Resonanz-Essenz ist legal, eine Rezeptpflicht entfällt. Der Grund: Weder bei der Zubereitung nach einer bestimmten Methode noch im Endprodukt – der energetischen Essenz mit dem Frequenzmuster – sind physische Atome der Cannabis-Wirkstoffe Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) enthalten.

Denn es sind ja diese Wirkstoffe, die die berauschende Wirkung von Marihuana hervorrufen – der Grund, weshalb der Besitz des Stoffs unter Strafe steht.

Laut Gesetz ist aber nur illegal, “Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen” zu besitzen oder damit zu handeln. Es geht also beim Betäubungsmittelgesetz immer um die physische Pflanze oder materielle Teile davon.

Für die Übertragung der reinen Cannabis-Frequenz – zum Beispiel auf Trinkwasser – benötigen Sie jedoch gar keine physische Pflanze, sondern lediglich ein Photonenmuster der Pflanze. Mit Hilfe einer bestimmten Methode – Details unten – genügt ein solches Photonen-/Frequenzmuster zur Übertragung dieser Information auf Wasser. Wasser ist dafür besonders geeignet, denn Wasser hat ein Gedächtnis, wie wir spätestens seit den Experimenten des Japaners Masaru Emoto wissen.

Mehr dazu weiter unten in diesem Blog-Artikel.

 

Cannabis-Essenz durch
Resonanzübertragung

Eine solche Resonanzübertragung durch ein Frequenzmuster (mit einer bestimmten Methode genügt dazu das Photonenmuster einer Cannabis-Pflanze als Resonanz-Bild) führt zu einem ähnlichen “informierten Stoff” (Flüssigkeit, Globuli) wie die Hochpotenzen in der Homöopathie: Auch homöopathische Hochpotenzen enthalten ja nur noch die essenzielle Information eines Ausgangsstoffs, jedoch keinerlei Atome des ursprünglichen physischen Wirkstoffs mehr. Das ist auch gar nicht nötig – in der Homöopathie geht es letztlich ja auch nur um die Information – und um die Resonanz, die diese Information beim Anwender hervorruft.

Homöopathische Mittel werden von vielen Schulmedizin zwar als “reines Placebo” abgelehnt, doch Millionen Anwender in aller Welt schwören dennoch auf homöopathische Mittel, weil sie subjektiv hilfreich sind. Es gibt inzwischen auch viele Mediziner, die den vermeintlichen Placebo-Effekt sogar offen begrüßen und den Wirkstoff “Placebo” als den besten Wirkstoff überhaupt ansehen – denn dieser “Wirkstoff” hat garantiert keine Nebenwirkungen.

 

Zur Illustration ein Beispiel
aus der Homöopathie:
Zyankali (Kalium cyanatum)

Während die Einnahme stofflichen Zyankalis schon in kleinen Mengen zum Tode führt, überträgt homöopathisches Zyankali lediglich die Information Zyankali in das KörperSeeleGeist-System eines Menschen, enthält aber keinen Stoff mehr. Deshalb wird das Mittel von Homöopathen bei den unterschiedlichsten Krankheitsbildern eingesetzt (Tinnitus, Prostatakrebs, Asthma, Hausausschläge und vieles mehr) – ohne das Risiko einer Vergiftung. Denn mit dem homöopathischen Mittel wird “nur” die Information, die Schwingungsfrequenz von Zyankali übertragen – nicht jedoch der physische Stoff. Deshalb ist homöopathisches Zyankali rezeptfrei erhältlich.

Die Reduktion auf die reine Information ist grundsätzlich auch mit Cannabis möglich – indem man sich selbst eine Cannabis-Schwingungsresonanz-Essenz herstellt. Eine durchaus interessante Alternative für Menschen, die ein wenig experimentierfreudig sind. Ganz legal, da ohne die physischen Wirkstoffe THC und CBD – und deshalb auch ohne das Risiko eines Rauschs. Aber um den Rausch geht es bei der medizinischen Anwendung von Cannabis ja auch nicht.

Wir haben ein faszinierendes System entwickelt, mit dem Sie mit einem reinen Photonenmuster – ohne die “echte Pflanze” – die Schwingungs-Information von Cannabis auf Wasser übertragen können. Die Methode ist Teil des weltweit beliebten RegenbogenLichtWasser-Systems.

Mit diesem System können Sie – in einer genialen Kombination – sowohl RegenbogenLichtWasser herstellen, also auch eine Cannabis-Resonanz-Essenz – und zwar mit Hilfe von speziell entwickelten Photonenmustern, mit denen Sie sowohl die Schwingung der Regenbogenfarben als auch die Schwingung der Cannabis-Pflanze mit Hilfe eines speziellen Verfahrens auf Ihr Trinkwasser übertragen können. In einem einfachen, schnellen und sicheren Prozess.

Unsere umfangreiche und mit viel Bonus-Material ausgestattete SpezialEdition “Cannabis” des RegenbogenLichtWasser-Systems enthält neben sämtlichen praktischen Informationen und sämtlichen erforderlichen Photonenmuster-Vorlagen in Farbe auch ein umfangreiches Dossier zum Thema “Cannabis auf Krankenschein: Marihuana als Medizin – Hanf als Heilmittel”. Allein schon für dieses Dossier lohnt sich der Bezug dieser Spezial-Edition – unentbehrlich für jeden, der legales medizinisches Cannabis zur Linderung bestimmter Krankheiten selbst ausprobieren und damit experimentieren möchte.

 

 

 

Cannabis als Medizin

Cannabis auf Kassenrezept: Marihuana als Medizin, Hanf als Heilmittel – für viele Krankheiten Mittel der Wahl

 

 

Die Liste der Krankheiten, bei denen
Ihnen Ihr Arzt medizinisches Cannabis
auf Kassenrezept verschreiben könnte:

 

Die Erfahrungen vieler Mediziner – sowohl Schulmediziner als auch Alternativ-Mediziner und Heilpraktiker – zeigen, dass Cannabis bei den folgenden Krankheiten erfolgreich zur Behandlung eingesetzt werden kann. In manchen Fällen gibt es bereits Studien dazu, in anderen Fällen Erfahrungsberichte von Medizinern und Patienten. Durch die Legalisierung geht die Forschung gerade erst richtig los.

Am häufigsten nennen internationale Experten die folgenden 22 Krankheiten, bei denen sich der therapeutische Einsatz von Cannabis als sinnvoll erwiesen hat, in alphabetischer Reihenfolge:

 

ADHS
(Reduktion der Hyperaktivität,
Erhöhung der Konzentrations-
fähigkeit)

Alzheimer
(Verschreibung schon bei
frühen Anzeichen sinnvoll)

Aids/HIV
(weniger zur Behandlung der Krankheit selbst,
sondern zur Linderung der Nebenwirkungen
von Aids-Medikamenten, THC soll aber
auch auf die Immunschwäche selbst einwirken)

Allergien
(Hanfsalben bei allergischen
Hautreaktionen)

Arthritis
(schmerzlindernd,
entzündungshemmend)

Angststörungen

Brustkrebs
(hier gilt der Cannabis-Wirkstoff
CBD als wirksames Element)

Depression
(Cannabis als Stimmungsaufheller)

Diabetes, Typ 2

Glaukom/Grüner Star
(Verminderung des
Augen-Innendrucks)

Hirntumore
(CBD-Wirkstoff, wie bei
Brustkrebs, wirkt auch
entzündungshemmend)

Krebs
(insbesondere bei einer Chemotherapie, da
medizinisches Cannabis Nebenwirkungen wie
Appetitverlust und Übelkeit abmildern kann)

Menstruationsschmerzen
(Whoopie Goldberg hat in den
USA ein spezialisiertes Startup zu
dieser Anwendung gegründet)

Migräne

Morbus Bechterew
(entzündungshemmende
Wirkstoffe)

Morbus Crohn
(entzündungshemmende
Wirkstoffe)

Multiple Sklerose
(schmerzlindernd,
krampflösend)

Parkinson

Phantomschmerzen

Rheuma
(schmerzlindernd,
entzündungshemmend)

Schmerzen chronischer Art

Tourette-Syndrom

 

Mehr dazu lesen Sie in unserer Cannabis-Spezial-Edition, die auch eine Argumentations-Vorlage enthält, mit dem Sie Ihren Haus- oder Facharzt schnell überzeugen können, Ihnen auf Kosten der Krankenkasse medizinisches Cannabis zu verschreiben.

Eine medizinisch und juristisch abgesicherte Argumentation ist oft notwendig, denn das Verschreibungsverhalten der meisten Mediziner ist eher zurückhaltend. Viele Ärzte verschreiben von sich aus weiterhin am liebsten Medikamente aus den Pharma-Laboren (woran das wohl liegen mag!), aber auch Krankenkassen legen oft ein Veto gegen die Cannabis-Medikation ein. Es gibt aber Mittel und Wege, damit umzugehen.

Es gibt jedoch ein Argumentationsmuster, das Sie erfolgreich einsetzen können und dem sich kein verantwortungsvoller Mediziner, keine Krankenkasse entziehen kann – Sie finden dieses von Insidern erfolgreich benutzte Argumentationsmuster im Dossier der o. g. Cannabis-Spezial-Ausgabe.

Diese praktisch “unwiderstehliche” Argumentation kombiniert medizinisch-therapeutische mit gesetzlichen und medizinrechtlichen Argumenten. Damit liefern Sie Ihrem Arzt alles, was er braucht, um Ihnen die gewünschten Rezepte auszustellen. Es ist fast unmöglich, diesem Argumentationsmuster rational etwas entgegenzuhalten – weil es eben medizinische und juristische Argumentation sachgemäß kombiniert.

Es gibt zu dem Thema inzwischen auch wegweisende Gerichtsurteile, auf die sich Patienten berufen können – Details und einschlägige Aktenzeichen dazu ebenfalls im Cannabis-Dossier unserer Spezial-Edition.

Natürlich kann es außerdem auch hilfreich sein, wenn Sie einem zögerlichen Mediziner Auszüge aus unserem Dossier “Cannabis auf Kassenrezept: Marihuana als Medizin, Hanf als Heilmittel” in Kopie überreichen und ihn auffordern, Ihnen medizinisches Cannabis für Ihren speziellen Fall zu verschreiben. Das komplette Dossier finden Sie in der oben genannten Spezial-Edition des RegenbogenLichtWasser-Systems.

Nachfolgend finden Sie nun noch eine Liste weiterer Erkrankungen, die in Erfahrungsberichten sowie in der internationalen Fachliteratur zum Thema therapeutischer Einsatz von medizinischem Cannabis erwähnt wurden. Auch in diesen Fällen können Sie das erwähnte Argumentationsmuster einsetzen, falls Ihr Arzt Ihnen kein medizinisches Cannabis verschreiben will. Fakt ist – und darauf sollten Sie Ihren Arzt hinweisen: Bei einer klaren medizinischen Indikation haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen sogar einen Rechtsanspruch auf medizinisches Cannabis. Details dazu im Dossier.

 

Weitere Krankheiten, bei denen die Gabe von
medizinischem Cannabis sinnvoll sein kann –
ein Auszug aus weit über 100 Krankheiten, die
von Experten, in Studien und in Fachliteratur im
Zusammenhang mit Cannabis erwähnt wurden,
ebenfalls in alphabetischer Reihenfolge:

 

Adipositas

Angststörungen

Appetitlosigkeit

Arteriosklerose

Asthma

Autoimmunkrankheiten

Autismus

Borderline-
Persönlichkeitsstörung

Borreliose

Burnout-Syndrom

Cluster-Kopfschmerzen

Demenz-Tendenz

Erschöpfungs-Zustände

Fibromyalgie

Frauenleiden

Hoher Blutdruck

Hoher Blutzucker

Immunschwäche

Libidoverlust

Lumbalgie

Lupus

Magersucht

Morbus Scheuermann

Müdigkeits-Syndrom

Mukoviszidose

Nervöse Darmbeschwerden

Neurodermitis

Parkinson-Krankheit

Posttraumatic
Embitterment Disorder

Posttraumatische
Belastungsstörungen

Polyarthritis

Posttraumatische
Belastungsstörung

Reizdarm

Schlafstörungen

Schuppenflechte

Sexualstörungen

Tinnitus

Wechseljahrbeschwerden

Wirbelsäulensyndrom
(HWS/LWS)

Zwangsstörungen

 

Wenn Sie medizinisches Cannabis als Medikament einsetzen, müssen Sie mit Nebenwirkungen rechnen. Zu nennen sind insbesondere der (für Erwachsene als eher gering einzuschätzende) Suchtfaktor sowie die potenzielle Schädigung der Lunge, wenn Sie Cannabis rauchen. Cannabis wird allerdings auch in Kapselform zum Einnehmen verschrieben, für Vaporisatoren, als Mundspray und in Form von Cannabisblüten, die Sie in Speisen und Getränke mischen können. Weitere mögliche Nebenwirkungen von Cannabis: eine erhöhte Herzfrequenz, Müdigkeit und Angstzustände. Bei Psychosen oder Herzerkrankungen ist generell Vorsicht geboten.

Wenn Sie sich Cannabis illegal besorgen (Kostenpunkt in Westeuropa: ca. 10 Euro pro Gramm), haben Sie mit gesundheitsschädlichen Zusätzen zu rechnen, denn Schwarzmarkt-Ware ist häufig gestreckt und verunreinigt. Europas größte Cannabis-Felder liegen in Albanien, in den Dukagjin-Bergen – von dort werden tonnenweise Haschisch-Produkte in die ganze Welt exportiert. Lokale Dealer vor Ort strecken den Stoff aus Profitgründen allerdings häufig und verunreinigen ihn.

Bei reinen “Informations-Essenzen”, die Sie mit dem oben vorgestellten System ganz einfach selbst zu Hause herstellen können, treten derartige Risiken und Nebenwirkungen natürlich nicht auf, da diese Essenzen ja kein THC und auch kein CBD enthalten. Das reine Frequenzmuster der Cannabis-Pflanze – wenn Sie es für sich selbst in einem einfachen Prozess durch ein Photonenmuster auf Wasser übertragen – ist legal und nebenwirkungsfrei. Verkaufen dürfen Sie solches Wasser als Privatperson allerdings nicht – es wäre, wie homöopathische Mittel, apothekenpflichtig. Ärzte und Heilpraktiker dürfen Essenzen mit der Cannabis-Schwingungsinformation aber an ihre Patienten abgeben – wie homöopathische Mittel auch.

 

 

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Eine absolute Neu-Entwicklung stellen die neuen Extra-Module mit Spezial-Anwendungen dar, die wir vor der Veröffentlichung in den letzten Jahren gründlich getestet und selbst praktiziert haben – sie sind genial und funktionieren ganz wundervoll! Die oben beschriebenen Cannabis-Module sind eine Zugabe. Selbstverständlich enthält die Cannabis-Edition aber auch die komplette Information der Classic Edition – also zum Beispiel die Original-Symbol-Sequenz nach Raphael Stella zur Produktion des klassischen RegenbogenLichtWassers.

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Auch die von Raphael Stella vor Jahren erstmals veröffentlichte transformative Symbol-Sequenz, mit der Sie jederzeit und überall normales Trinkwasser mit einem kinderleicht umzusetzenden Prozess in wundervolles RegenbogenLichtWasser verwandeln können, haben wir mit der Neuausgabe weiter optimiert und in ihrer Schwingungsqualität erhöht.

 

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    Wenn Sie krank sind, nehmen Sie auf jeden Fall professionelle Hilfe bei einem Arzt, einem Heilpraktiker oder Psychotherapeuten in Anspruch. Wenn Sie bereits in Behandlung sind, brechen Sie diese Behandlung nicht ab. Die Informationen in unseren Büchern und auf unserer Website dienen der Weiterbildung und sind selbstverständlich nicht als individuelle therapeutische Empfehlung im heilkundlichen Sinne oder gar als Heilversprechen zu verstehen. Auch werden Wirkprinzipien wie Resonanz, Holografische Resonanz, Manifestation, Feld-Theorie, quantenphysikalische Ansätze sowie andere alternative Methoden im Moment von der herrschenden wissenschaftlichen Lehre nicht unbedingt in allen Aspekten anerkannt. Die auf diesen Seiten beschriebenen Methoden können und wollen auch kein Ersatz sein für professionelle medizinische Behandlung bei gesundheitlichen Beschwerden. Dass Wasser ein „Gedächtnis“ hat und die Möglichkeit der Imprägnierung und der Information von Wasser über Frequenzmuster, dies wird von der herrschenden Lehre der Naturwissenschaft („Newton-Physik“) bisher nicht anerkannt – es gibt jedoch umfangreiche alternative Forschung dazu, u. a. von Masaru Emoto und weiteren international renommierten Wasser-Forschern. Beachten Sie dazu bitte auch die ergänzenden Informationen in unserem Impressum.

     

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